Vorsorgevertrag
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Es kann geregelt werden:
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss. Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos an. Unser Unternehmen ist außerdem Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.. Wir bieten Ihnen über das Kuratorium den Abschluss einer günstigen Gruppensterbegeldversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung an. Wir sind als Bestattungshaus im Raum Bonn-Endenich-Röttgen sowie in Alfter, Duisdorf und Lengsdorf sind für Sie da und würden uns freuen Sie zu einem persönlichen Gespräch begrüßen zu dürfen!
Bestattungen Gierse
Euskirchener Str. 67
53121 Bonn-Endenich
www.gierse.net
SprechzeitenMo.- So.:24 Stunden erreichbarTermine nach Vereinbarung
Gierse Bestattungen